Beratungsprozesse sollten einfach sein.

Aber manche sind auch besonders.

Die Sonderberatung im unternehmerischen wie im privaten Bereich ist ein weites Feld. Es reicht von privaten sozialversicherungs- und familienrechtlichen Sachverhalten bis hin zu komplexen wirtschaftlichen und in- oder ausländischen Umstrukturierungen.
Die hier dargestellten Beratungsdisziplinen können daher lediglich einen kleinen Einblick möglicher Lebenssachverhalte berücksichtigen.

Wir würden uns daher freuen, wenn Sie bei wirtschaftlichen oder finanziellen Fragen mit uns Kontakt aufnehmen. Wir entwickeln für Sie eine Lösung, gegebenenfalls unter Hinzuziehung uns bekannter Spezialisten, um für Sie eine Lösung finden.

Wir betreuen Sie auch bei:


Unternehmensumstrukturierung/Unternehmensbewertung

  • Kauf oder Verkauf von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensanteilen
  • Aufnahme und Austritt von Gesellschaftern
  • Gründungen, Verschmelzungen oder Abspaltungen von Unternehmen oder Unternehmensteilen
  • Beteiligungsbewertung im Rahmen von Jahres-/ Zwischenabschlüssen Stiftungsgründung und -betreuung


Sanierungs- und Insolvenzberatung

Die Beratung umfasst insbesondere:

  • Beratung bei Unternehmen in der Krise
  • Insolvenzprophylaxe
  • Beratung in der Sanierungsphase
  • Gesellschaftsrecht in der Insolvenz
  • Insolvenzspezifische Steuerrecht


Unternehmensfinanzierung

Hierzu gehören:

  • Ersterstellung von unter- und mehrjährigen Planrechnungen
  • Ermittlung des Kapitalbedarfs und Möglichkeiten seiner Deckung
  • Durchführung von Rentabilitätsanalysen und Investitionsrechnungen zu Immobilien und Mobilienanlagen einschließlich der Erarbeitung von Investitionsalternativen und der Bestimmung des optimalen Ersatzzeitpunktes


Testament und Nachlass

Wir unterstützen Sie bei:

  • Testamentsvollstreckung
  • Erbfolge- und Nachlassregelungen unter Optimierung der Steuerbelastung
  • Vermögensanlage und -aufteilung/Vermögernsverwaltung
  • Bewertung von Vermögensteilen bei Teilung des Vermögens
  • Stiftungsgründung und - management


Wirtschaftsmediation

Wenn eine Auseinandersetzung - ob im wirtschaftlichen oder privaten Bereich - erst einmal vor Gericht landet, ist oftmals das Ergebnis für alle Beteiligten unbefriedigend. Eine neue Form der unbürokratischen Konfliktbeilegung ist die Mediation.
Dazu bedarf es keines Richters, sondern einer neutralen Person, die als Mediator die beteiligten Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung führt.
Es geht dann darum, dass die Konfliktparteien eigenverantwortlich und gemeinsam eine Lösung erarbeiten, die für alle Parteien das Beste darstellt. Wir begleiten sie auf diesem Lösungsweg. Dabei kann es sein, dass unkonventionelle Regelungen gefunden werden, an die vorher kaum jemand gedacht hätte.